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Aufhebungsvertrag Hannover

Anwalt Aufhebungsvertrag Hannover · Fachanwalt Aufhebungsvertrag Hannover

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit dieser Vereinbarung beenden beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich, zu einem festen Datum. Die rechtliche Basis ist in § 623 BGB zu finden, der für die Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses zwingend die Schriftform vorschreibt. Ein mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist somit unwirksam, unabhängig davon, was zwischen den Parteien vereinbart wurde.

Aufhebungsvertrag erhalten? 3 Dinge, die Sie vor der Unterschrift prüfen müssen.

Ein Aufhebungsvertrag beendet Ihr Arbeitsverhältnis einvernehmlich – auf den ersten Blick klingt das nach einer sauberen Lösung für beide Seiten. In der Praxis bedeutet es jedoch häufig: Der Arbeitgeber hat sich gut vorbereitet, Sie nicht. Wer einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, ohne ihn von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen, riskiert finanzielle Nachteile, die sich oft nicht mehr rückgängig machen lassen.

Diese Nachteile bringt eine Unterschrift ohne anwaltliche Prüfung:

Kein gesetzlicher Kündigungsschutz! Indem Sie dieses Dokument unterschreiben, verzichten Sie freiwillig auf alle Schutzrechte, die Ihnen im Falle einer Kündigung zustehen würden. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange Sie bereits für das Unternehmen tätig sind.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: In der Regel wird von der Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von zwölf Wochen verhängt, wenn einem Aufhebungsvertrag zugestimmt wird. Das bedeutet drei Monate ohne Leistungen.

Kein Recht auf Bedenkzeit. Im Gegensatz zu manchen anderen Verträgen gibt es beim Aufhebungsvertrag keine gesetzliche Widerrufsfrist. Wer unterschreibt, ist gebunden.

Eine Abfindung ist keine gesetzliche Pflicht. Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass ihnen eine Abfindung zusteht, wobei sich die Frage stellt, ob dies tatsächlich der Fall ist. Abfindungen sind vielmehr Verhandlungssache und basieren auf individuellen Vereinbarungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Mit einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht an Ihrer Seite fällt die Abfindung in der Regel deutlich höher aus, als der Arbeitgeber zunächst angeboten hat.

Auf dieser Seite werden die häufigsten Fragen rund um den Aufhebungsvertrag ausführlich beantwortet. Dazu gehört auch, welche Punkte nachverhandelt werden können. Wann ist eine Anfechtung möglich? Welche Möglichkeiten gibt es zur Vermeidung einer Sperrzeit? Welche rechtlichen Aspekte sind bei einem Aufhebungsvertrag in Hannover zu berücksichtigen?

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Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin beim Anwalt Aufhebungsvertrag Hannover – bevor Sie unterschreiben

Einmal unterschrieben, ist ein Aufhebungsvertrag rechtlich bindend. Ohne anwaltliche Prüfung riskieren Sie eine deutlich zu niedrige Abfindung und teure Fallstricke wie z. B. eine dreimonatige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld oder fehlerhafte Wettbewerbsverbote. Bei schwieriger Einigung vertreten wir Sie im Rahmen einer Kündigungsschutzklage und setzen Ihre Interessen durch. Ein Fachanwalt erkennt Nachteile sofort, sichert Ihre Ansprüche ab und verhandelt das bestmögliche finanzielle Ergebnis.

Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hannover prüfen Peter Pistorius, Christine Hippmann und Andreas Löcherer sowie Rechtsanwalt Niklas Schott Ihren Aufhebungsvertrag, verhandeln bessere Konditionen und schützen Sie vor vermeidbaren Nachteilen. Wer einen Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge in Hannover sucht, findet in der Kanzlei KOE50 ein erfahrenes Team, das sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber vertritt und die Interessen beider Seiten kennt. Je früher Sie einen Anwalt für Aufhebungsverträge in Hannover einschalten, desto mehr lässt sich in der Regel herausholen.

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Peter Pistorius

Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Pistorius ist als
Fachanwalt für Arbeitsrecht in den Bereichen
Arbeits- und Versicherungsrecht tätig.

Christine Hippmann

Rechtsanwältin,
Fachanwältin für Arbeitsrecht

Frau Rechtsanwältin Hippmann ist seit mehr
als 20 Jahren als Anwältin tätig, davon viele
Jahre vor allem überregional im kollektiven Arbeitsrecht.

Andreas Löcherer

Angestellter Rechtsanwalt,
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Herr Rechtsanwalt Löcherer ist als
Fachanwalt für Arbeitsrecht seit über 19
Jahren mit einem großen Erfahrungsschatz,
insbes. auch in der Durchsetzung von
Bonifikations- u. Tantiemeansprüchen.

Aufhebungsvertrag: Die rechtliche Grundlage und Bedeutung – Fachanwalt Aufhebungsvertrag Hannover

Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, mit der beide Seiten das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem bestimmten Zeitpunkt beenden. Die gesetzliche Grundlage findet sich in § 623 BGB, der für die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zwingend die Schriftform vorschreibt. Ein mündlich geschlossener Aufhebungsvertrag ist damit unwirksam, unabhängig davon, was zwischen den Parteien besprochen wurde.

Anders als bei einer Kündigung, die einseitig von einer Seite ausgesprochen wird, setzt der Aufhebungsvertrag das Einverständnis beider Parteien voraus. Das klingt zunächst nach einer fairen und konfliktfreien Lösung. In der Praxis geht die Initiative jedoch fast immer vom Arbeitgeber aus, der den Vertragsentwurf vorbereitet und dem Arbeitnehmer vorlegt. Dieser Entwurf ist naturgemäß auf die Interessen des Arbeitgebers zugeschnitten. Arbeitnehmer, die ohne anwaltliche Beratung unterschreiben, verzichten damit nicht selten auf Rechte und Ansprüche, die ihnen bei einer regulären Kündigung automatisch zustehen würden – allen voran der Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz sowie der Schutz vor einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld.

Anwalt Aufhebungsvertrag Hannover – Wann eine Anfechtung möglich ist

Wer einen Aufhebungsvertrag bereits unterschrieben hat, ist nicht zwingend daran gebunden. Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Anfechtung möglich. In Betracht kommt vor allem die Anfechtung wegen widerrechtlicher Drohung, wenn der Arbeitgeber mit einer Kündigung gedroht hat, die er rechtlich gar nicht hätte durchsetzen können. Ebenfalls anfechtbar ist ein Vertrag, der durch arglistige Täuschung zustande gekommen ist, etwa wenn der Arbeitgeber falsche Tatsachen vorgetäuscht hat, um die Unterschrift zu erhalten. Auch eine Anfechtung wegen Irrtums ist denkbar, wenn Sie über wesentliche Vertragsinhalte oder deren Konsequenzen grundlegend falsch informiert waren. Wichtig zu wissen: Die Anfechtungsfrist ist kurz. Sie beträgt in der Regel nur wenige Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem der Anfechtungsgrund bekannt wurde. Wer zu lange wartet, verliert diesen Anspruch. Wenden Sie sich daher so früh wie möglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hannover, wenn Sie Zweifel an der Wirksamkeit eines bereits unterzeichneten Vertrages haben.

Abmahnung und Aufhebungsvertrag – wenn der Druck steigt

Hat ein Arbeitnehmer eine oder mehrere Abmahnungen erhalten, ist die Ausgangssituation für den Arbeitgeber günstig. Er hat die Dokumentation auf seiner Seite, kennt die nächsten rechtlichen Schritte und weiß, dass ein Arbeitnehmer in dieser Lage oft verunsichert ist. Nicht selten wird genau in diesem Moment ein Aufhebungsvertrag ins Spiel gebracht – mit dem unausgesprochenen Hinweis, dass andernfalls die Kündigung folgt.

Für den Arbeitgeber ist das eine komfortable Position: Er kann das Gespräch steuern, den Zeitpunkt bestimmen und den Vertragsentwurf so gestalten, dass er seinen Interessen entspricht. Der Arbeitnehmer hingegen steht unter Druck, fühlt sich in die Enge gedrängt und unterschreibt häufig schneller, als es in seinem Interesse wäre. Was dabei oft übersehen wird: Nicht jede Abmahnung ist rechtlich hieb- und stichfest, nicht jeder Arbeitsvertrag trägt eine verhaltensbedingte Kündigung, und nicht jede angedrohte Kündigung würde vor Gericht tatsächlich standhalten. Wer sich in dieser Situation anwaltlich beraten lässt, gewinnt Klarheit darüber, wie stark die Position des Arbeitgebers wirklich ist – und wie viel Verhandlungsspielraum tatsächlich besteht.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Aufhebungsvertrag in Hannover – sprechen Sie uns an, bevor Fristen ablaufen.

Wie sich eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld vermeiden lässt - Anwalt Aufhebungsvertrag berät

Die Sperrzeit ist einer der folgenreichsten Nachteile eines Aufhebungsvertrages und wird von vielen Arbeitnehmern erst dann wahrgenommen, wenn es zu spät ist. Die Agentur für Arbeit geht grundsätzlich davon aus, dass wer einem Aufhebungsvertrag zustimmt, den Verlust des Arbeitsverhältnisses selbst herbeigeführt hat. Die Folge ist in der Regel eine Sperrzeit von zwölf Wochen, in der kein Arbeitslosengeld gezahlt wird.

Es gibt jedoch Konstellationen, in denen eine Sperrzeit vermieden oder zumindest verkürzt werden kann. Wenn der Arbeitgeber glaubhaft machen kann, dass er andernfalls eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen hätte, und wenn der Beendigungszeitpunkt im Aufhebungsvertrag die reguläre Kündigungsfrist einhält, sieht die Agentur für Arbeit in manchen Fällen von einer Sperrzeit ab. Entscheidend ist dabei die genaue Formulierung des Vertrages. Ein erfahrener Rechtsanwalt für Aufhebungsverträge in Hannover kennt die Anforderungen der Agentur für Arbeit und kann den Vertrag so gestalten, dass das Sperrzeitrisiko minimiert wird. Das ist kein Automatismus, aber mit der richtigen Vorbereitung in vielen Fällen möglich.

Was bei einem Aufhebungsvertrag Hannover rechtlich zu beachten ist

Grundsätzlich gelten für Aufhebungsverträge in Hannover dieselben gesetzlichen Regelungen wie im gesamten Bundesgebiet. Entscheidend ist jedoch, dass die lokalen Arbeitsgerichte und die zuständige Agentur für Arbeit ihre eigenen Gepflogenheiten und Bewertungsmaßstäbe haben, die ein ortsansässiger Fachanwalt für Arbeitsrecht kennt.

Wer in Hannover oder der Region einen Aufhebungsvertrag erhält, sollte wissen: Es besteht keine gesetzliche Pflicht, sofort zu unterschreiben. Der Arbeitgeber darf Druck ausüben, aber Sie haben das Recht, sich Bedenkzeit zu nehmen und anwaltlichen Rat einzuholen. Dieses Recht sollten Sie konsequent nutzen. Die Kanzlei KOE50 ist mit den Besonderheiten des Arbeitsrechts in der Region Hannover vertraut und berät Arbeitnehmer wie Arbeitgeber gleichermaßen. Wer einen Anwalt für Aufhebungsverträge in Hannover sucht, profitiert von einem Team, das beide Seiten kennt und deshalb realistisch einschätzen kann, was in Verhandlungen erreichbar ist.

Unsere Fachanwälte für Arbeitsrecht prüfen Ihren Aufhebungsvertrag in Hannover – sprechen Sie uns an, bevor Fristen ablaufen.

 

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In aller Regel sind Termine innerhalb von 3 Werktagen – teilweise am Tag des Anrufs – möglich. Wir stehen Ihnen sowohl telefonisch als auch in unseren Büros in Hannover, Langenhagen, Hildesheim oder Wolfsburg zur Verfügung.

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung klären wir, ob die Hilfe eines Rechtsanwalts notwendig ist. Durch Ihren Anruf allein ist noch kein Mandatsverhältnis begründet, mithin sind Ihnen noch keine Kosten entstanden. Ihr Anliegen unterliegt der Geheimhaltungspflicht und wird streng vertraulich behandelt. Wenn Sie es wünschen, geben wir Ihnen ebenfalls eine erste Kosteneinschätzung.

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Aufhebungsvertrag in Hannover nachverhandeln – was Arbeitnehmer herausholen können

Ein Aufhebungsvertrag ist kein Take-it-or-leave-it-Angebot, auch wenn er vom Arbeitgeber oft so präsentiert wird. Nahezu alle wesentlichen Punkte sind verhandelbar – und wer das weiß, steht deutlich besser da. Der offensichtlichste Verhandlungspunkt ist die Abfindungshöhe. Das erste Angebot des Arbeitgebers ist in der Regel nicht das letzte, und mit anwaltlicher Unterstützung lässt sich hier oft erheblich mehr herausholen. Daneben gibt es jedoch weitere Stellschrauben, die Arbeitnehmer häufig nicht auf dem Schirm haben. Der Beendigungszeitpunkt etwa kann nach hinten verschoben werden, was zusätzliche Gehaltszahlungen bedeutet und sich positiv auf die Berechnung des Arbeitslosengeldes auswirken kann.

Offene Urlaubsansprüche müssen abgegolten werden und sollten ausdrücklich im Vertrag geregelt sein. Auch ausstehende Boni, Provisionen oder andere variable Vergütungsbestandteile gehören auf den Verhandlungstisch. Ein weiterer Punkt, der Arbeitnehmern echte Vorteile bringen kann, ist die Freistellung unter Fortzahlung der Vergütung – wer freigestellt wird, hat Zeit, sich in Ruhe um eine neue Stelle zu kümmern, ohne auf Gehalt verzichten zu müssen. Hinzu kommt die Zeugnisformulierung: Ein wohlwollendes Zeugnis mit einer guten Beurteilung ist verhandelbar und kann den Einstieg in ein neues Arbeitsverhältnis erheblich erleichtern. In manchen Fällen lässt sich sogar erreichen, dass der Arbeitgeber die Anwaltskosten übernimmt. Wer diese Möglichkeiten kennt und konsequent nutzt, verlässt die Verhandlung in einer deutlich besseren Position als jemand, der das erste Angebot kommentarlos annimmt.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unseren Anwälten für Aufhebungsverträge in Hannover und erfahren Sie, was in Ihrer Situation möglich ist.

Aufhebungsvertrag aus Arbeitgebersicht – worauf Sie achten müssen

Auch für Arbeitgeber ist ein Aufhebungsvertrag kein risikofreies Instrument. Der scheinbare Vorteil liegt auf der Hand: Eine einvernehmliche Einigung vermeidet das Risiko einer Kündigungsschutzklage und damit ein langwieriges Verfahren vor dem Arbeitsgericht. Was dabei jedoch übersehen wird: Der Aufhebungsvertrag schafft neue Angriffsflächen, die mindestens genauso teuer werden können. Ein häufiger Fehler ist die unvollständige Regelung offener Ansprüche. Werden Urlaubsabgeltung, Bonuszahlungen oder Überstunden nicht ausdrücklich im Vertrag geregelt, können Arbeitnehmer diese Ansprüche nachträglich noch geltend machen – und stehen dabei vor Gericht oft auf der sicheren Seite.

Besonders heikel wird es, wenn der Aufhebungsvertrag unter Druck zustande gekommen ist. Droht ein Arbeitgeber mit einer Kündigung, die er rechtlich gar nicht wirksam hätte durchsetzen können, riskiert er, dass der Arbeitnehmer den Vertrag später erfolgreich anficht. Die vermeintlich sichere Einigung wird dann zum Problem: Das Arbeitsverhältnis lebt wieder auf, die Kündigungsschutzklage droht dennoch, und der Arbeitgeber hat zusätzlich seinen Verhandlungsvorteil verspielt. Dasselbe gilt, wenn der Arbeitnehmer nachweisen kann, dass er durch falsche Angaben zur Unterschrift bewegt wurde. Auch die Beteiligung des Betriebsrats wird von Arbeitgebern gelegentlich übersehen: Zwar ist beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages keine formelle Anhörung des Betriebsrats erforderlich, in bestimmten Konstellationen können jedoch Mitbestimmungsrechte berührt sein. Wer als Arbeitgeber rechtssichere Aufhebungsverträge gestalten und spätere Anfechtungen vermeiden möchte, ist gut beraten, sich frühzeitig anwaltliche Unterstützung zu holen.

Anwalt Aufhebungsvertrag Hannover - Häufig gestellte Fragen

Bei einer Kündigung beendet eine Seite das Arbeitsverhältnis einseitig. Beim Aufhebungsvertrag einigen sich beide Seiten gemeinsam auf die Beendigung. Der entscheidende Unterschied aus Arbeitnehmersicht: Bei einer Kündigung greift der gesetzliche Kündigungsschutz, beim Aufhebungsvertrag nicht. Wer unterschreibt, gibt diesen Schutz freiwillig auf.

Nein. Es gibt keine gesetzliche Pflicht, einen Aufhebungsvertrag sofort oder überhaupt zu unterschreiben. Nehmen Sie sich die Zeit, den Vertrag von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen zu lassen. Seriöse Arbeitgeber räumen diese Möglichkeit ein. Wer Sie unter unangemessenen Druck setzt, sofort zu unterschreiben, liefert damit bereits einen Hinweis darauf, dass der Vertrag möglicherweise zu Ihren Ungunsten formuliert ist.

Nein, einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung gibt es beim Aufhebungsvertrag nicht. Die Abfindung ist das Ergebnis von Verhandlungen. Ob und wie viel gezahlt wird, hängt von der Kündigungsschutzlage, der Verhandlungsführung und den konkreten Umständen ab. Mit anwaltlicher Unterstützung fällt die Abfindung in der Regel deutlich höher aus als ohne.

In bestimmten Fällen ja. Eine Anfechtung ist möglich, wenn der Vertrag durch Drohung, Täuschung oder einen wesentlichen Irrtum zustande gekommen ist. Die Fristen hierfür sind kurz. Wenden Sie sich so schnell wie möglich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wenn Sie einen bereits unterschriebenen Vertrag anfechten möchten.

Grundsätzlich ja, aber in der Regel erst nach einer Sperrzeit von zwölf Wochen. In bestimmten Konstellationen lässt sich die Sperrzeit vermeiden oder verkürzen, wenn der Vertrag entsprechend formuliert wird. Das setzt voraus, dass ein erfahrener Anwalt bereits vor der Unterzeichnung eingebunden wird.

Die Kosten richten sich nach dem Gegenstandswert, also in der Regel nach der Höhe der verhandelten Abfindung und dem Bruttomonatsgehalt. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten. Außerdem lässt sich in Verhandlungen häufig erreichen, dass der Arbeitgeber die Anwaltskosten trägt. Sprechen Sie uns an – wir klären das transparent im ersten Gespräch.

Das Arbeitsrecht ist ein Spezialgebiet mit eigenen Verfahrensregeln, einer umfangreichen Rechtsprechung und kurzen Fristen. Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht hat nachgewiesene Kenntnisse und Erfahrung in diesem Bereich, die ein Allgemeinanwalt in dieser Tiefe nicht vorweisen muss. Gerade bei Aufhebungsverträgen, wo Formulierungen und Verhandlungsstrategie über erhebliche Summen entscheiden können, macht dieser Unterschied sich bemerkbar.

Rechtsanwalt Pistorius hat mir sehr weitergeholfen und mich erfolgreich bei meiner Kündigungsschutzklage unterstützt. Ich habe mich jederzeit sehr gut aufgehoben und beraten gefühlt. allgemein verlief die gesamte Fallabwicklung reibungslos und ohne jegliche Komplikationen. Ich bin sehr zufrieden.

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